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  • Wissenswertes zum Thema „Versorgungsausgleich“

    Mit dem Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs trat zum 01.09.2009 in Art. 1 das Gesetz über den Versorgungsausgleich (VersAusglG) in Kraft. Dieses regelt das Versorgungsausgleichsrecht neu. Die wesentlichen Grundsätze zur Teilung von Anwartschaften und laufenden Leistungen aus Lebensversicherungs- und Pensionskassenverträgen der Frankfurter Leben Gruppe basierend auf der zugrunde liegenden Ehezeit, werden in so genannten Teilungsordnungen festgelegt.

    Die Ehezeit im Sinne des Gesetzes beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem die Ehe geschlossen worden ist und endet am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags.

    Grundsätzlich erfolgt dabei die Teilung intern. Details hierzu entnehmen Sie bitte der entsprechenden Teilungsordnung.

     

    Eine Verlinkung zu den Teilungsordnungen der verschiedenen Rechtsträger innerhalb der Frankfurter Leben Gruppe finden Sie auf dieser Seite.

    Nutzen Sie gerne unseren Rückruf-Service über das Kontaktformular.

    Hier finden Sie die Teilungsordnung der Pro bAV Pensionskasse AG zum downloaden