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  • Erläuterungen und Begriffserklärungen zur jährlichen Standmitteilung

    Überschussbeteiligung

    Wir beteiligen Sie an den Überschüssen, die wir erwirtschaften. Die Überschussbeteiligung besteht aus

    • laufender Überschussbeteiligung,
    • Schlussüberschuss und
    •  der Beteiligung an den Bewertungsreserven.

    Die Überschussbeteiligung unterliegt gesetzlichen Vorgaben. Die staatliche Aufsicht (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn) kontrolliert deren Einhaltung.

    Laufende Überschussbeteiligung

    Die laufende Überschussbeteiligung ist ein Teil der Überschussbeteiligung. Sie wird jährlich neu festgelegt und Ihrem Versicherungsvertrag jährlich gutgeschrieben.

    Schlussüberschuss

    Der Schlussüberschuss ist ein Teil der Überschussbeteiligung und wird Ihrem Versicherungsvertrag erst bei Rentenbeginn oder am Ende der Vertragslaufzeit verbindlich zugeteilt.

    Beteiligung an Bewertungsreserven

    Die Beteiligung an Bewertungsreserven ist ein Teil der Überschussbeteiligung. Wenn bei Vertragsbeendigung oder Rentenbeginn verteilungsfähige Bewertungsreserven vorliegen, werden kapitalbildende Versicherungen nach Maßgabe des Anteils, mit dem sie mit ihren Ersparnissen (Deckungskapital und Überschussguthaben) zu unserem Kapitalanlagebestand beigetragen haben, auch an den verteilungsfähigen Bewertungsreserven beteiligt.

    Die Beteiligung an den Bewertungsreserven kann jederzeit stark schwanken und somit ganz oder teilweise entfallen. In die Berechnungen innerhalb der jährlichen Standmitteilung haben wir deshalb die Beteiligung an den Bewertungsreserven nicht einbezogen.

    Bewertungsreserven

    Vereinfacht ausgedrückt entstehen Bewertungsreserven, wenn der aktuelle Marktpreis unserer Kapitalanlagen (z. B. in Aktien oder Immobilien) höher ist als deren Buchwert. Der Wert der Bewertungsreserven ist damit abhängig vom Kapitalmarkt und kann stark schwanken.

    Beitragsfreistellung

    Beitragsfreistellung bedeutet, dass Sie ab einem bestimmten Zeitpunkt keine Beiträge mehr auf Ihren Versicherungsvertrag einzahlen. Die finanziellen Leistungen aus dem Versicherungsvertrag verringern sich entsprechend.