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  • Sie haben Fragen, Wünsche oder Beschwerden?

    Sollten Sie im Zusammenhang mit Ihrem Versicherungsvertrag, Ihrem Versicherungsschutz oder auch unserer Beratung und Betreuung Fragen, Wünsche, Bedenken oder Beschwerden haben, können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an uns wenden:

    • Per Telefon: Sie können uns gern anrufen. Unsere Rufnummern und Servicezeiten finden Sie auf der Seite Kontakt.
    • Per Post: Selbstverständlich können Sie uns auch schriftlich kontaktieren. Die Anschriften finden Sie ebenfalls unter Kontakt.

    Sollte eine abschließende Bearbeitung innerhalb von 5 Arbeitstagen nicht möglich sein, werden wir Sie darüber in einem Zwischenbescheid informieren.

    Was wir für eine schnelle Bearbeitung brauchen

    Um Ihr Anliegen schnell und umfassend zu bearbeiten, bitten wir Sie um folgende Informationen:

    • Name
    • Adresse
    • Telefonnummer
    • Versicherungsnummer
    • Schilderung Ihres Anliegens

    Alternativ: Wenden Sie sich an den Versicherungsombudsmann

    Sie haben auch die Möglichkeit, sich an den Versicherungsombudsmann zu wenden. Diese außergerichtliche Schlichtungsstelle vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Kunden und Versicherern. Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Voraussetzung für das Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann ist aber, dass Sie uns zunächst ermöglichen, zu Ihrem Anliegen Stellung zu nehmen.

    Versicherungsombudsmann e.V.
    Postfach 080632
    10006 Berlin
    Internet: www.versicherungsombudsmann.de
    E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
    Tel. +49 800-3696000*
    Fax +49 800-3699000*

    (* kostenlos aus deutschen Telefonnetzen)

    Die für uns zuständige Versicherungsaufsicht
    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
    Sektor Versicherungsaufsicht
    Graurheindorfer Straße 108
    53117 Bonn
    Internet: www.bafin.de
    E-Mail: poststelle@bafin.de
    Tel. +49 228 4108 – 0
    Fax +49 228 4108-1550

    Die Inanspruchnahme des Rechtswegs bleibt davon unberührt.