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  • Fragen und Antworten aus Vertriebspartnersicht

    Seit dem 3. Juli 2017 gehört der Lebensversicherungsbestand der Frankfurt Münchener Lebensversicherung AG (ehemals ARAG Lebensversicherungs-AG) zur Frankfurter Leben-Gruppe. Das Unternehmen wurde umfirmiert und ist unter dem neuen Namen Frankfurt Münchener Lebensversicherung AG tätig.

    Weitere Informationen zu den Unternehmen der Frankfurter Leben-Gruppe finden Sie auf der Seite Unternehmen.

    Mit der Frankfurter Leben-Gruppe haben Sie langfristig einen starken Partner im Bereich Lebensversicherungen an Ihrer Seite. Nachfolgend sind Fragen aufgegriffen, die in der ersten Zeit nach dem Closing aufkommen könnten.

    Bleiben meine Kundenbeziehungen langfristig bestehen?

    +

    Das Geschäftsmodell der Frankfurter Leben-Gruppe ist auf Langfristigkeit und Nachhaltigkeit ausgelegt. Sie zeichnet eine hohe Kapitalisierung und Finanzstärke aus. Die vertraglich zugesicherten Leistungen bleiben unverändert bestehen. Alle Kunden werden weiterhin vertragskonform und in Übereinstimmung mit den aufsichtsrechtlichen Vorgaben an den Überschüssen und den Bewertungsreserven beteiligt.

    Werden Bestandspflegeprovisionen und Provisionen für Dynamiken weiterhin gezahlt?

    +

    Alle Provisionen werden unverändert an Vermittler ausgekehrt, auch aus Dynamikvereinbarungen. Die Pflicht zur Zahlung einer Provision an Vermittler bleibt unverändert bestehen.

    Können meine Kunden vertragliche Nachversicherungsgarantien unverändert wahrnehmen?

    +

    Ja, vertraglich zugesicherte Nachversicherungsgarantien kann der Kunde unverändert wahrnehmen.

    Wie werden Berufsunfähigkeits-Leistungsfälle abgewickelt?

    +

    Diese werden unverändert durch die bisherigen Mitarbeiter abgewickelt.

    Wird es neue Ansprechpartner im Service-Center geben?

    +

    Nein, diese bleiben weitgehend gleich.

    Sollte mein Kunde seinen Vertrag kündigen?

    +

    Nein, wegen des Verlustes der Steuervorteile, der hohen Garantien in den bestehenden Verträgen bzw. durch die Zahlung erneuter Abschlusskosten wäre eine Kündigung und ein Neuabschluss eine Fehlberatung.

    Diesbezügliche Regelungen des Wettbewerbsrechts und die Wettbewerbsrichtlinie der Versicherungswirtschaft finden uneingeschränkt Anwendung.

    Welche Regelungen sind zum Austausch der Kundendaten getroffen worden?

    +

    Alle Vertriebsportale und Datenlieferungen an Vertriebspartner werden unverändert fortgeführt.

    Für die Betreuung der Kunden haben die Vertriebspartner weiterhin vollen Einblick in die Kundendaten über die bestehenden Vertriebsportale.

    Wie werden die Vertriebspartner von der Frankfurter Leben-Gruppe unterstützt?

    +

    Wir werden Sie bei der Kommunikation gegenüber Kunden bestmöglich unterstützen und Sie über die weiteren Schritte informieren.

    Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte einfach direkt an Ihren bisherigen Ansprechpartner im Vertrieb der Basler oder der ARAG.

    Sollten dennoch Fragen auftauchen, können sich Vertriebspartner auch jederzeit im Service-Center melden und erhalten dort sofort Unterstützung.

    Nutzen Sie gerne unseren Rückruf-Service über das Kontaktformular.